Handy am Steuer wird teuer

Smartphone und Tablet gehören während der Fahrt nicht in die Hand. In einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs wurde ein Immobilienmakler dafür bestraft als er sich mit einem Taschenrechner seine Provision ausrechnen wollte (AZ 4 StR 526/19). Sowie man das Handy in die Hand nimmt ist die Lage eindeutig und es hagelt Punkte – allerdings darf man das heruntergefallene Stück aus dem Fußraum aufheben lt. OLG Bamberg (AZ 3 Ss OWi 452/07) und durchaus auch umlagern lt. OLG Köln (AZ 83 Ss OWi 19/05). Ebenso ist das Telefonieren an roten Ampeln verboten solange der Motor läuft – kurios: das OLG Hamm entschied (AZ 2 Ss OWi 190/07), daß es in Ordnung geht wenn man an der roten Ampel den Motor ausmacht, telefoniert, und nach dem Telefonat die Fahrt fortsetzt.
Bei wiederholten Verstößen kann es sein, daß man zum Idiotentest beordert wird, um die Fahrtauglichkeit zu prüfen, so das OLG Jena (AZ 1 Ss 54/06).
Teuer wird es besonders bei Unfällen: selbst im unverschuldeten Falle kann die Benutzung eines Smartphones zu 20% Mitschuld führen lt. Landgericht Kiel (AZ 7 S 100/04).
Die Bußgelder im Überblick:
  • Telefonieren beim Auto- oder Motorradfahren: 100 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Bei zusätzlicher Gefährdung/Sachbeschädigung: 150 – 200 Euro plus 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot
  • Telefonieren beim Fahrradfahren: 55 Euro
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