Durch den TÜV gefallen?

Was passiert, wenn Ihr Auto durch den TÜV gefallen ist?

Kommt das Auto wegen festgestellter Mängel nicht durch die HU, hat man einen Monat zusätzlich Zeit die Mängel zu beseitigen beseitigt und das Fahrzeug zur Nachuntersuchung (geringere Prüfungskosten) vorzuführen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, wird anschließend eine neue gebührenpflichtige Hauptuntersuchung (volle Prüfungskosten) fällig. Weiter drohen 15 Euro Bußgeld, wenn das Überschreiten der Frist in einer Verkehrskontrolle auffällt. Wichtig: Erhebliche Mängel, die bei der HU festgestellt werden, müssen umgehend beseitigt werden, auch wenn die eigentliche Frist einen Monat dauert.

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